Satzung der StuFFNet Hochschulgruppe, Stand 13.01.2022

§ 1 Name

Die Hochschulgruppe trägt den Namen “Studierende Für Freie Netze”. Ihr Kürzel lautet StuFFNet.

§ 2 Zweck von StuFFNet

  1. Zweck der Hochschulgruppe ist die Erforschung, Anwendung und Verbreitung freier Netzwerktechnologien, Verbreitung und Vermittlung von Wissen über Funk- und Netzwerktechnologien sowie die Förderung des verantwortungsvollen Umgangs mit neuen Medien (Medienkompetenz).
  2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    • die Förderung von Bildung und Forschung im Bereich moderne Kommunikationsnetze, insbesondere über das Internet, mit Hilfe von Publikationen sowie durch Vorträge, Veranstaltungen und Vorführungen (vorwiegend auf dem KIT-Campus)
    • die Förderung und Unterstützung des Zugangs zu Informationstechnologie für sozial benachteiligte Personen
    • die Schaffung experimenteller Infrastruktur, insbesondere Kommunikationsnetzen, sowie Bürgerdatennetzen
    • die Durchführung kultureller, technologischer und sozialer Bildungs- und Forschungsprojekte
    • die Veranstaltung regionaler, nationaler und internationaler Kongresse, Treffen und Konferenzen, sowie die Teilnahme der Mitglieder an solchen
  3. Die Hochschulgruppe ist politisch und konfessionell unabhängig.
  4. StuFFNet ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied von StuFFNet kann werden, wer an ihren Aktivitäten teilnehmen möchte und einen Beitrittswunsch gegenüber dem Vorstand äußert.
  2. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt (schriftliche Erklärung an den Vorstand) oder Tod.
  3. Die Mitglieder führen jegliche Aktivitäten und Veranstaltungen ehrenamtlich durch.
  4. Ein Mitglied kann auf Antrag ausgeschlossen werden, wenn dies die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit von zwei Drittel der Stimmen beschließt.
  5. Von den Mitgliedern wird kein Beitrag erhoben.

§ 4 Organe

Organe von StuFFNet sind:

§ 5 Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ von StuFFNet.
  2. Die Mitgliederversammlung beschließt mit relativer Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder. Als anwesend gelten auch durch elektronische Hilfsmittel zugeschaltete Mitglieder.
  3. Aufgabe der Mitgliederversammlung ist unter anderem die Wahl und Entlastung des Vorstandes, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Beschlussfassung über die Änderung der Satzung.
  4. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden ordentlichen Mitglieder.
  5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn
    • der Termin mindestens zwei Wochen im Voraus anberaumt und den Mitgliedern mitgeteilt wurde, wobei die Mitteilung via E-Mail zulässig ist
    • mindestens drei (3) ordentliche Mitglieder anwesend sind.

§ 6 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Der Vorstand wird zum Ende jedes Sommersemesters von der Mitgliederversammlung gewählt. Die Aufgaben des Vorstandes sind: